Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Zeit schriftlich bestätigt hat.
  2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. PREISE

  1. Vereinbarte Preise sind für einen Zeitraum von 4 Monate ab Vertragsabschluss verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin länger als vier Monate nach Vertragsabschluss, wird der Kaufpreis bei Lieferung einem ggfs. gestiegenen Listenpreis angepasst.

III. ZAHLUNG – ZAHLUNGSVERZUG

  1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch zehn Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige fällig.
  2. Werden Zahlungen nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt, ist der Verkäufer berechtigt, ohne weitere Mahnung, Fristsetzung oder sonstige Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen. Der Anspruch des Verkäufers auf Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
  3. Zahlungen können nur per Überweisung geleistet werden. Eine andere Zahlungsweise ist nur möglich, sofern Sie vorab im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.
  4. Eine Fahrzeugauslieferung kann erst nach ausgeführter Bezahlung und endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erfolgen.

IV. LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG

  1. Lieferfristen sind immer unverbindlich und beginnen mit Vertragsabschluss bzw. mit Eingang der Anzahlung.
  2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug.
  3. Der Käufer kann neben Lieferung einen Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
  4. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldete Betriebsstörungen und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.

V. ABNAHME

  1. Der Käufer hat innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen.
  2. Weist der Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge nicht innerhalb von acht Tagen beseitigt werden, kann der Käufer die Annahme ablehnen.
  3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 10 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
  5. Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß den Ziffern 3 und 4 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
  6. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für alle dabei am Fahrzeug entstandenen Schäden.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.

VII. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Das Fahrzeug ist in alters-/km-bedingtem Zustand mit normalen Gebrauchsspuren. Nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Unfallfreiheit des Fahrzeugs bezieht sich auf die vom Vorbesitzer gemachten Angaben und wird vom Verkäufer nicht garantiert.

VIII. HAFTUNG

  1. Der Verkäufer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.
  2. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Abschnitt IV abschließend geregelt, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  4. Der Verkäufer haftet ab dem zehnten Tag nach Zugang der Bereitstellungsanzeige für Schäden am Vertragsgegenstand – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.

IX. SCHLUSSKLAUSEL

  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Verträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.